KFZ Versicherung
In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter (LKW, KFZ, Motorrad, etc.)
dessen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt auch eine Versicherung für
dieses Fahrzeug abschließen. Bei der KFZ-Versicherung besteht die
Basisversicherung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung, die eine vom
Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung ist. Die
Haftpflichtversicherung deckt dabei im wesentlichen die Schäden ab, die
anderen Verkehrsteilnehmern durch das Verschulden des Versicherten
entstanden sind. Eigene Schäden werden durch diese Pflichtversicherung
hingegen nicht abgedeckt. Im Gegensatz zum sonst üblichen Schadensrecht
in Deutschland ist die Versicherung nicht an die Person, die den Unfall
verursacht, sondern an das Fahrzeug gebunden. Eine Versicherungsfall
tritt also unabhängig davon ein, ob der Halter eines Fahrzeuges den
Schaden auch verursacht hat.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt dabei Personenschäden
(beispielsweise Behandlungskosten, Invalidität), Sachschäden
(Reparaturen), Vermögensschäden und auch für immaterielle Schäden
(Schmerzensgeld) ab. Wichtig ist, dass ein Geschädigter seine Ansprüche
immer gegenüber der Versicherung erhebt, niemals gegenüber dem
Versicherten. Dadurch ist gesichert, das ein Geschädigter auch im Falle
einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schädigenden sein Geld erhält.
Darüber hinaus besitzt die Versicherung das Recht einen Schaden auch
gegen den Willen des Versicherungsnehmers zu regulieren.
Eine weitere Stufe der KFZ-Versicherungen sind Teil- und Vollkaskoversicherungen. Abhängig von der tariflichen Ausgestaltung übernehmen Versicherungsunternehmen dabei auch Schäden die dem Verursacher eines Unfalls entstehen. Neben den reinen Unfallschäden sind oftmals auch indirekte Schäden am Fahrzeug des Versicherten abgedeckt, die etwa durch Vandalismus, Wetterschäden oder Fahrzeugbrände durch technischen Defekt entstanden sind.
Die Beiträge der KFZ-Versicherung richten sich neben der vertraglichen Ausgestaltung des abgesicherten Schadens (Schadenseintritt, Versicherungshöhe) auch nach der Unfallvorgeschichte eines Versicherungsnehmers. So bieten die Versicherungen für unfallfreie Jahre Rabatte auf ihre Tarife an. Wer also keine Unfälle verursacht, kann bei der Versicherung viel Geld sparen. Bei der Tarifgestaltung spielen neben der abgesicherten Fahrzeugart (PS-Zahl, Fahrzeugtyp) zudem soziodemografische Faktoren, wie Beruf, Alter, Familienstand oder Lebensort oftmals eine wichtige Rolle. Die Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich abhängig von den genannten Faktoren oftmals deutlich. Ein guter Vergleich kann helfen, viel Geld zu sparen.
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Eine weitere Stufe der KFZ-Versicherungen sind Teil- und Vollkaskoversicherungen. Abhängig von der tariflichen Ausgestaltung übernehmen Versicherungsunternehmen dabei auch Schäden die dem Verursacher eines Unfalls entstehen. Neben den reinen Unfallschäden sind oftmals auch indirekte Schäden am Fahrzeug des Versicherten abgedeckt, die etwa durch Vandalismus, Wetterschäden oder Fahrzeugbrände durch technischen Defekt entstanden sind.
Die Beiträge der KFZ-Versicherung richten sich neben der vertraglichen Ausgestaltung des abgesicherten Schadens (Schadenseintritt, Versicherungshöhe) auch nach der Unfallvorgeschichte eines Versicherungsnehmers. So bieten die Versicherungen für unfallfreie Jahre Rabatte auf ihre Tarife an. Wer also keine Unfälle verursacht, kann bei der Versicherung viel Geld sparen. Bei der Tarifgestaltung spielen neben der abgesicherten Fahrzeugart (PS-Zahl, Fahrzeugtyp) zudem soziodemografische Faktoren, wie Beruf, Alter, Familienstand oder Lebensort oftmals eine wichtige Rolle. Die Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich abhängig von den genannten Faktoren oftmals deutlich. Ein guter Vergleich kann helfen, viel Geld zu sparen.
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